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Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

                                                                                                                  

Die Grundschule Laiz ist bemüht, in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für grundschule-laiz.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen[2]

  1. Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Es sind keine Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Es sind teilweise Erläuterungen in Leichter Sprache verfügbar.

  • Unverhältnismäßige Belastung

Für die Unterseiten „Datenschutzerklärung“, „Haftungsausschluss“ sowie „Rechtliche Hinweise“ wird von einer Gestaltung nach Absatz 1 nach § 10 Absatz 2 L-BGG abgesehen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05.10.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbsteinschätzung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 05.10.2021 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
 

Falls Ihnen Mängel in Bezug der barrierefreien Gestaltung unserer Webseite auffallen sollten, melden Sie sich gerne unter folgenden Kontaktdaten bei uns.

Grundschule Laiz

Schulstr. 7

72488 Sigmaringen-Laiz

Tel. 07571 106 452

Fax: 07571 106 459

gslaiz@gmx.de

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Grundschule Laiz wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

 

Falls die Grundschule Laiz nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

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